Ein neuer Anschlag an den Amtstafeln der Kommunen bedeutet Mehraufwand für alle Geflügelhalter. So erging am 2. Februar auch ein Informationsschreiben der Bezirkshauptmannschaft Hermagor an die Gemeinde Gitschtal. Seit der Novellierung der Geflügelpest-Verordnung werden weite Teile Kärntens als Hochrisikogebiet eingestuft. So auch Hermagor-Pressegger See und St. Stefan im Gailtal sowie Baldramsdorf, Lendorf und die Stadtgemeinde Spittal. Hier gilt, wie berichtet, bis auf Widerruf die Stallpflicht ab 50 Tieren.
In allen anderen Gebieten gilt "erhöhtes Risiko" und das österreichweit. Vom Veterinäramt wird für alle Betriebe unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere auf folgende Biosicherheitsmaßnahmen hingewiesen:
- Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen, sodass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist.
- Geflügel wird durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt.
- Fütterung und Tränkung im Stall oder Unterstand, sodass Wildvögel nicht mit Futter und Wasser in Berührung kommen, welches für Hausgeflügel bestimmt ist.
- Ausläufe zu Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, müssen ausbruchsicher abgezäunt sein.
Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen sollen Ausbrüche der Geflügelpest möglichst verhindert werden. Ein Ende der Seuche ist vorerst nicht abzusehen. Ende Jänner wurden die Gebiete "mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko" ausgeweitet.