Mehr als 350 Euro bekommen die Kärntner im Durchschnitt vom Finanzamt zurück, wenn sie die Arbeitnehmerveranlagung richtig durchführen. Geld, das man sich nicht entgehen lassen sollte, das allerdings nicht von selbst auf das Konto kommt: "Mit dem Bescheid über die antragslose Veranlagung ist die Sache noch nicht abgeschlossen", sagt Joachim Rinösl, Steuerexperte der Arbeiterkammer (AK). "Man kann dann immer noch einen Steuerausgleich beantragen."