Eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro (120 Tagessätze in der Höhe von 50 Euro) – dieses Urteil fasste jener Ex-Rotkreuz-Funktionär (33) aus, der sich am 8. September am Bezirksgericht Spittal vor Richter Mario Žužek verantworten musste. Der Oberkärntner soll zwei männliche Mitarbeiter des Roten Kreuzes sexuell belästigt haben. Nach der Urteilsverkündung erbat die Verteidigerin des Angeklagten drei Tage Bedenkzeit.
Belästigung von Kollegen
Urteil gegen ehemaligen Rotkreuz-Funktionär ist rechtskräftig
Wegen sexueller Belästigung wurde ein hochkarätiger Funktionär schuldig gesprochen. Weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt brachten gegen das Urteil Rechtsmittel ein.
© Willi Pleschberger