Wolfsbergs Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) gibt in der Silvesternacht in Wolfsberg die Verwendung von Klein-Feuerwerken per Verordnung frei. Die Erlaubnis gilt für das Ortsgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 23.30 Uhr bis 1. Jänner 1 Uhr.

Erlaubt sind Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterraketen, diverse Fontänen, römische Lichter, Feuerräder und Feuertöpfe). Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Hinweiszeichen, Ortstafel und Ortsende. Von der Erlaubnis ausgenommen ist der Bereich der Altstadt.

Das ist verboten

In unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim sind Feuerwerkskörper verboten. Das Entzünden dieser ist auch in der Nähe von leicht entzündlichen Anlagen, in geschlossenen Räumen und in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen untersagt.

"Wir wollen den Wolfsbergerinnen und Wolfsbergern die Gelegenheit geben, den Jahreswechsel traditionsgemäß zu feiern. Ich bitte aber um verantwortungsvolle Verwendung und Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Tieren", sagt Primus.