Das Urteil ist gefallen: Jener 22-jährige Lavanttaler, der sich als ehemaliger Sportvereinsmitarbeiter das Vertrauen seiner minderjährigen Opfer erschlichen haben soll und am Mittwoch unter anderem wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Jugendlichen vor Gericht stand, wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Der Kärntner ist voll geständig.
„Es geht hier um zahlreiche Verbrechen und Vergehen, die einen Strafrahmen von 5 bis 15 Jahren ausgemacht hätten. Es gab Milderungsgründe, wie seine Unbescholtenheit und dass er von Anfang an geständig war. Daher ist die Strafe nicht zweistellig geworden“, so Richter Gernot Kugi, der dem Schöffensenat vorstand, bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte akzeptiert das Urteil und verzichtet auf Rechtsmittel. Auch der Staatsanwalt wird keine Rechtsmittel einlegen. Somit ist das Urteil rechtskräftig.
Einweisung in forensisch-therapeutisches Zentrum
Anstelle einer Haft wird der Lavanttaler seine Strafe in einem forensisch-therapeutischen Zentrum vollziehen. So hat es der Staatsanwalt beantragt und das entspricht auch dem Wunsch des 22-Jährigen. Solche Zentren dienen der Unterbringung von psychisch kranken Menschen, die Straftaten begangen haben, um diese zu therapieren und die Gesellschaft zu schützen. Laut einem Gutachter ist im Falle des Lavanttaler Missbrauchsskandals nämlich von einer weiteren Tatbegehungsgefahr des 22-Jährigen auszugehen.
Opfer erlitt Belastungsstörung
Zwei Opfern wurden darüber hinaus Schmerzensgeld und die Übernahme von Folgeschäden zugesprochen. Ein Jugendlicher erhält 1000 Euro, ein anderer 8000 Euro. Dieser leidet laut einem Gutachter seither an einer posttraumatischen Belastungsstörung, was sich in Gereiztheit, dem Abfall der schulischen Leistungen, Schlafproblemen und verstärktem Rückzugsverhalten widerspiegle. Außerdem habe er begonnen, sich selbst zu verletzen.
„Sehe ein, dass ich Therapie brauche“
Gutachter attestierten dem verurteilten Lavanttaler eine schwerwiegende psychische Erkrankung, im speziellen Pädophilie. „Ich sehe ein, dass es ein Fehler war und nicht der richtige Weg“, erklärte der 22-Jährige dem Richter. Er habe mit niemandem reden können, dass er mehr auf Jungs stehe als auf Mädchen. Vor seinem Vater habe er deshalb richtig Angst gehabt, inzwischen habe es eine Aussprache mit den Eltern gegeben. Warum er sich nicht ältere Partner gesucht habe, wollte der Richter wissen. „Ich habe es auch bei Gleichaltrigen probiert, aber da gab es keine Anzeichen von Interesse. Ich sehe ein, dass ich eine Therapie brauche. Der Drang war einfach da. Ich war gefangen in einer Kugel und konnte keinen Ausweg mehr finden. Ich war psychisch am Ende“, so seine Rechtfertigung.
Bei Fußballspielen kam er in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen, die er unter anderem mit Trikots, Fußbällen, PC-Spielen und Geldgeschenken „entlohnte“. Nachdem der Lavanttaler sich in allen Punkten voll geständig gezeigt hatte, wurde auf das Abspielen von Videos und Fotos verzichtet. Alle Datenträger werden nun vernichtet.
Kleine Zeitung deckte Skandal auf
Die Hintergründe? Die Kleine Zeitung deckte den Missbrauchsskandal auf, der durch einen Vorfall auf einem Trainingsplatz eines Fußballvereines im Lavanttal ins Rollen kam. Nach dem Exklusivbericht meldeten sich weitere Opfer. Für den Lavanttaler klickten schließlich am 28. Mai die Handschellen. Nachdem ein psychiatrisches Gutachten dem 22-Jährigen zwar Zurechnungsfähigkeit, aber eine „schwerwiegende psychiatrische Erkrankung“ attestierte, wurde er nach vier Wochen U-Haft in die Psychiatrie im Klinikum Klagenfurt überstellt, wo er zwei Monate lang untergebracht war und behandelt wurde. Zuletzt war er wieder in der Justizanstalt untergebracht und wurde am Prozesstag in Handschellen von einem Justiswachebeamten in den Verhandlungssaal geführt. Die Handschellen wurden dem Lavanttaler, der in Jeans und schwarzem Hemd erschien, dann abgenommen.
Aufgrund der Schwere der Delikte betrug der Strafrahmen 5 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. In der Anklageschrift waren elf namentlich benannte Opfer enthalten. „Sie alle sind unter 18 Jahre alt, zum Teil auch unter 14 Jahre“, so die Information der Staatsanwaltschaft. In der Vergangenheit war fast von doppelt so vielen Opfern die Rede. Es sei laut Staatsanwaltschaft aufgrund der attestierten psychischen Erkrankung des Lavanttalers zu einer Teileinstellung gekommen. So sehe es das Gesetz vor: „Nur Delikte, die eine Strafdrohung von mehr als einem Jahr haben, sind Gegenstand solcher Verfahren. Delikte mit einem Strafausmaß von bis zu einem Jahr sind nicht Teil davon“, so die Erklärung der Staatsanwaltschaft.