Die letzte Sitzung des Keutschacher Gemeinderates sorgte für Aufruhr. Schon im Vorfeld vermutete man, dass Tagesordnungspunkt 10, nämlich die Aufhebung von Aufschließungsgebieten in der Gemeinde, für Diskussionen sorgen wird. Zur Erklärung: Bei einem Aufschließungsgebiet handelt es sich um eine als Bauland gewidmete Grundfläche, der aber vorerst Hindernisse für eine Bebauung entgegenstehen, zum Beispiel aufgrund eines Gefährdungspotenzials, oder weil eine Gemeinde bereits ausreichend Baureserven hat. Der Gemeinderat hat das Aufschließungsgebiet aufzuheben, wenn seit der Festlegung zehn Jahre vergangen, und die Gründe für die Festlegung weggefallen sind.