Als eine Klagenfurter Magistratsmitarbeiterin im Vorjahr von der Polizei erwischt wurde, wie sie bei Rot über eine Kreuzung in der St. Veiter Straße fuhr, hatte sie bei ihrem Einspruch eine kuriose Begründung parat. „Die Ampel wurde nie verordnet und darf hier deshalb auch nicht stehen“, wurde eingewendet.