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Winterdienst

Wann muss ich bei Schnee und Eis räumen und streuen?

Schnee und Eis. Reicht es, eine Warntafel aufzustellen? Besteht immer Streu- und Räumpflicht? Kärntner Rechtsanwältin klärt auf.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Hausbesitzer oder Hausbetreuer müssen Gehsteige und Gehwege von Schnee und Verunreinigungen säubern und bei Glätte streuen, gemäß der Straßenverkehrsordnung.
  • Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss ein ein Meter breiter Streifen, auch auf der Fahrbahn, gesäubert und gestreut werden.
  • Die Streu- und Räumpflicht besteht nicht immer, insbesondere bei anhaltendem, starkem Schneefall, wenn sie praktisch wirkungslos ist.
  • Ob die Streu- und Räumpflicht entfällt, wird im Einzelfall entschieden, wobei ein strenger Maßstab angelegt wird.
  • Eine Warntafel aufzustellen reicht nicht aus, um der Streu- und Räumpflicht zu entgehen.
Bei andauerndem, starken Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie völlig zwecklos und praktisch wirkungslos ist
© APA / Erwin Scheriau
Bei andauerndem, starken Schneefall entfällt die Räum- und Streupflicht nur dann, wenn sie völlig zwecklos und praktisch wirkungslos ist
© APA / Erwin Scheriau
Author Manuela Kalser
Manuela Kalser Redakteurin, Bundesland Kärnten
Redakteurin, Bundesland Kärnten
7. Jänner 2026,
4:00 Uhr

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