Zum zweiten Mal nahmen am heutigen Mittwoch zwei Pädagoginnen vor Richterin Sabine Götz Platz. Grund dafür sind schwere Vorwürfe, mit denen sich das ehemalige Leitungs-Duo einer Krabbelstube auseinandersetzen muss. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft ihm das Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen vor. Bei einer Verurteilung am Landesgericht Klagenfurt drohen den Frauen bis zu drei Jahre Haft.

Laut Anklage sollen sie zwischen 2021 und 2022 in einer Krabbelstube im Bezirk den ein- bis dreijährigen Kindern das Essen in den Mund gestopft haben, einmal sei einem Buben der Gang aufs WC verwehrt worden. Kinder seien zur Strafe in den Turnsaal gesperrt worden, auch Klopfer auf die Hände oder zu fest gebundene Haare habe es gegeben. Am 11. Dezember 2024, dem ersten Verhandlungstag, bekannten sich die Kärntnerinnen aus dem Bezirk Klagenfurt-Land nicht schuldig. Die Frauen haben zwar „unterschiedliche pädagogische Vorstellungen“, aber kein strafbares Verhalten an den Tag gelegt, meinte Verteidiger Christoph Reitmann. Anders sahen das die einvernommenen Ex-Kolleginnen. Die Leiterinnen sollen einen autoritären Führungsstil gepflegt haben – sowohl mit den Kindern, als auch den Mitarbeiterinnen.

Vorwürfe beim Essen

Dies bekam die gut gefüllte Zuhörerbank auch am zweiten Verhandlungstag am Mittwoch, 29. Jänner, zu hören. Der Umgangston des Duos mit Kolleginnen und Kindern sei „resch, schärfer, vielleicht ein bisschen unmenschlicher“ gewesen, sagte eine Zeugin aus. Eine andere skizzierte einen autoritären Erziehungsstil, mit dem sie sich „nicht identifizieren konnte“. Eine Ex-Kollegin des Duos schilderte, wie die Leiterin einem Kind die Nase zugehalten und den Kopf nach hinten gestreckt haben soll, damit dieses gegen den Willen ein Stück Paprika isst. Die Stellvertreterin habe ein anderes einjähriges Kind gezwungen, einen Apfel zu essen. „Das Kind hat gekaut und geweint und den Apfel nicht runtergebracht. Es war sichtlich erleichtert, als es das Stück ausspucken durfte“, sagte die Frau.

Richterin Sabine Götz
Richterin Sabine Götz hat den Vorsitz © Markus Traussnig

„Ich war immer voll zufrieden“, verteidigte eine Mutter die Angeklagten. Unterstützung gab es auch von einer Ex-Kollegin, die drei Jahre lang mit den Leiterinnen arbeitete. „Ich habe nie beobachtet, dass die Kinder zu etwas gezwungen wurden, ich selbst habe auch nichts gemacht“, sagte die Frau. Die 53-jährige Hauptangeklagte, die bei den Zeugenaussagen regelmäßig den Kopf schüttelte, pochte weiterhin darauf, dass es sich um eine Verschwörung von Ex-Kolleginnen handelt. „Ich würde mit Kindern nie schreien und habe nie etwas Böses gemacht, ein Kind verletzt oder zu etwas gezwungen“, sagte sie.

Geschäftsführer sagte aus

Auch der Geschäftsführer der Trägerinstitution der Krabbelstube sagte aus. Die Eltern waren laut Evaluierungen immer „vollster Zufriedenheit“, erst mit einem Schreiben einer ehemaligen Mitarbeiterin aus dem November 2022 habe er erstmals von den Erziehungsmethoden der Angeklagten gehört. „Mit den Eltern haben wir dann nicht direkt Kontakt aufgenommen, weil wir nicht wussten, um welche Kinder es sich genau handelt“, sagte der Geschäftsführer. Vom Aufkommen der Vorwürfe bis zu einer Anzeige verging ein Monat, währenddessen wurden die Verträge der Leiterinnen einvernehmlich aufgelöst.

„Gibt es eine Vorgabe von Methoden zur Erziehung?“, fragte ihn Richterin Götz. „Wir gehen davon aus, dass Pädagoginnen wissen, wie moderne Erziehungsmethoden ausschauen“, antwortete der Mann. Mittlerweile gibt es ein Kinderschutzkonzept für alle Standorte.

Warum niemand die Unternehmensführung auf die Missstände eher hingewiesen hat? „Ich fühlte mich ängstlich, vielleicht ist so ein Führungsstil ja normal, dachte ich mir“, sagte eine Zeugin. „Ich war noch im Probemonat und habe mich nicht getraut, das zu hinterfragen“, eine andere. Weitere Eltern und Pädagoginnen werden noch bis 16.30 Uhr aussagen. Mit einem Urteil ist erneut nicht zu rechnen.