Die Geschichte der Buschenschenken reicht bis ins 17. Jahrhundert zurück. Eine Verordnung von Kaiser Josef II. ermöglichte damals allen Personen, selbst erzeugte Lebensmittel und Getränke verkaufen und ausschenken zu dürfen. Damit war die rechtliche Grundlage für den heutigen Buschenschank geschaffen. Die Gesetzgebung ist mittlerweile aber Landessache, weshalb das Buschenschankgesetz in Kärnten strenger ist, als in allen anderen Bundesländern.