Betreten der Baustelle verboten!“, mahnt ein Schild, das auf einem Absperrgitter bei der Einfahrt zum ehemaligen Kriegsblindenheim in Ossiach angebracht ist. Doch tatsächlich gebaut wird immer noch nicht. Die Sonderwidmung, die für das dort geplante Erstaufnahmezentrum nötig wäre, fehlt nach wie vor und so wurde bereits vor einigen Wochen der behördliche Baustopp verhängt.
Doch sollte das neue Asyl-Verfassungsgesetz, das dem Bund mehr Macht verleiht, in Kraft treten, wäre eine Sonderwidmung nicht mehr nötig, um ein Erstaufnahmezentrum einzurichten. „Widmung und Bauordnung wären in dem Moment ausgeschaltet, in dem der Bund durchgreift“, bestätigt Barbara Payer, Flüchtlingsbeauftragte des Landes Kärnten. Und wie würde die Gemeinde in diesem Fall reagieren?
Bürgermeister Johann Huber (FPÖ) zeigt sich angesichts dieser neuen Entwicklung gelassen: „Es gibt ja erst einen Entwurf. Die endgültige Ausformulierung des Gesetzes wird man dann erst sehen.“ Wird das Verteilerzentrum nun verwirklicht, oder nicht? Huber hält sich mit seiner Prognose bedeckt. Bezüglich des baubehördlichen Verfahrens, das derzeit noch aufgrund der fehlenden Sonderwidmung läuft, sagt Huber: „Man weiß nie, was am Ende des Tages rauskommt. Da haben die Juristen das Sagen.“