Noch ist Josef Martinz, Ex-Landesrat (ÖVP) in Kärnten, Strafgefangener in Wien-Simmering. Der im Birnbacher-Honorarprozess zu viereinhalb Jahren Haft Verurteilte, ist dort bereits Freigänger. Er darf also tagsüber für einen Job die Justizanstalt verlassen und muss am Abend zurückkehren. Zuletzt wurden ihm sechs Monate Haft erlassen, weil er eine Million Euro Schadenersatz gezahlt hat.
Jetzt aber kann Martinz zurück nach Kärnten. Gestern bewilligte Peter Bevc, Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, das Ansuchen von Martinz nach einer Fußfessel. „Da gibt es keinen Promifaktor, sondern klare Kriterien, die zu erfüllen sind“, stellt Oberstleutnant Harald Streicher als Leiter der Medienstelle in Klagenfurt klar. Das bedeutet, dass die Reststrafe mit der Wahrscheinlichkeit einer bedingten Entlassung nicht mehr als ein Jahr betragen darf, Martinz eine Arbeit haben muss, ausreichend Einkommen, eine Sozialversicherung und die Zustimmung seiner Mitbewohner.