Wenn Bahnfahrer von "Triebwagen" oder "öffentlichem Verkehr" reden, ist das kein Aufruf zum Sex im Zug – das muss ein Paar aus dem Bezirk Völkermarkt zur Kenntnis nehmen.

Laut Anklage (sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen) vergnügten sich die beiden – er ist 35, sie 26 Jahre alt – am 23. August 2022 in einem City-Jet, der zwischen Klagenfurt und Kühnsdorf verkehrte – in Anwesenheit von 20 Passagieren. "Ich habe schon beim Einsteigen gesehen, was da auf einem Vierer-Sitzplatz im Gange ist", berichtete ein Zeuge am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt. "Sie saß auf seinem Schoß. Er hatte die Hose bis zu den Knien hinuntergezogen und bei ihr sah man den nackten Hintern. Auch die Bewegungen waren eindeutig. Zum Glück habe ich Musik gehört und wurde nicht von den Geräuschen belästigt. Ich bin weiter gegangen."

"17 Minuten dauerte die Zugfahrt. Konnten Sie diese 17 Minuten nicht abwarten?", fragte Richterin Claudia Bandion-Ortner. "Wir waren betrunken, haben uns nur geküsst. Sex gab es keinen, wir haben ja ein Daheim. Und Skaterhosen trägt man halt weiter unten", verantwortete sich der Angeklagte. Offenbar hatte seine Partnerin aber befürchtet, vom Zeugen gefilmt worden zu sein. "Ich hab ihm gesagt, er muss das Video löschen. Er hat abgestritten, eines gedreht zu haben. Da hat er eine Watschn kassiert", so die Frau. Laut Anklage hat sie dem Zeugen auch ein Haarbüschel ausgerissen. Davon will sie jedoch nichts wissen.

Ohne Anwalt gekommen

Wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt war das in diesen Fällen teilgeständige Paar ebenfalls angeklagt. Diese Delikte wiegen viel schwerer als der bahnbrechende Akt im Zug. Die Angeklagten, beide alkohol- und drogenabhängig, verteidigten sich am Landesgericht selbst, gingen bei der Befragung zahlreicher Zeugen und Polizisten ins Kreuzverhör, störten ständig die Verhandlung und fingen sich etliche Ordnungsrufe der Richterin ein.

16-mal vorbestraft

Für den 16-mal vorbestraften Mann gab es schließlich 18 Monate unbedingte Haft, seine sechsfach vorbestrafte Lebensgefährtin kam mit zwölf Monaten, acht davon auf Bewährung, davon. Beide erbaten Bedenkzeit, Staatsanwältin Marianne Ertl gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.