Die jährlichen Kosten für die Grabmiete, die ständigen Ausgaben und der Aufwand für die Grabpflege machen die traditionelle Erdbestattung zum Auslaufmodell. 67 Prozent der Kärntner wählen bereits die Feuerbestattung, weitere alternative Arten wie die Friedensforste sowie See- oder Flussbestattungen liegen im Trend. Die beiden Letztgenannten sind allerdings in Kärnten verboten – das ist im Kärntner Bestattungsgesetz festgeschrieben.
Trend zur Urne
Trotz Gerichtsurteils: Bestattung in Kärntner Seen bleibt verboten
In Niederösterreich ist die Fluss- und Seebestattung erlaubt, nicht so in Oberösterreich und Kärnten. Landesverwaltungsgericht Oberösterreich berücksichtigte aber jetzt den letzten Willen eines Verstorbenen.
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