Seit vier Jahren kämpft eine zweifache Mutter vor Gericht um Gerechtigkeit: Nach einem Bandscheibenvorfall in der Halswirbelsäule im Jahr 2018 erhielt die damals 46 Jahre alte sportliche Frau im Klinikum Klagenfurt eine CT-gezielte Nervenwurzelblockade. "Ich habe sofort gemerkt, dass es nicht gut läuft. Ich habe gedacht: Jetzt sterbe ich", sagt sie. "Als ich die Augen wieder aufgemacht habe, konnte ich nicht mehr schlucken, nicht mehr husten, nicht reden und mich nicht bewegen." Sie hatte einen Schlaganfall erlitten. Seitdem ist die Klagenfurterin teilweise gelähmt. Weil eine außergerichtliche Einigung gescheitert war, musste ihr Rechtsanwalt Farhad Paya Klage gegen die Kabeg einbringen.

Medikament ist dafür nicht zugelassen
Jetzt gibt es ein brisantes Teil- und Zwischenurteil des Landesgerichts Klagenfurt: "Das Gericht hat vorerst die Haftung der Kabeg dem Grunde nach für diesen ärztlichen Kunstfehler bestätigt", sagt Paya. Die Entscheidung der Richterin werde im Wesentlichen damit begründet, dass die Kabeg-Ärztin ein hierfür nicht zugelassenes Medikament (Volon A) verwendet hat, so der Anwalt. Das Gericht folgte damit der Auffassung des gerichtlich beeideten Sachverständigen. "Dass es bei diesem Präparat zu einem Rückenmarktinfarkt mit den bei meiner Mandantin eingetretenen Folgen kommen kann, wusste ein durchschnittlicher Radiologe schon um das Jahr 2010 herum", sagt Paya.
"Nach den getroffenen Feststellungen wurde die Behandlung am 2. Oktober 2018 im Krankenhaus der beklagten Partei nicht lege artis durchgeführt", heißt es im Urteil. Die Beschwerden der Klägerin seien darauf zurückzuführen, weshalb laut Gericht "die beklagte Partei für die Folgen des Behandlungsfehlers haftet".
Berufung erhoben
Die Forderung der Klägerin zur Zahlung eines Betrages von knapp über 234.000 Euro besteht dem Grunde nach zu Recht, urteilt das Landesgericht. Weiters wird festgestellt, dass die Kabeg der Frau gegenüber "für alle künftigen Ansprüche, Folgen, Spätfolgen und Schäden aus der Fehlbehandlung im Klinikum Klagenfurt haftet".
Die Kabeg, vertreten durch die Anwaltskanzlei Ozegovic & Maiditsch, hat gegen das Urteil Berufung erhoben. Die Entscheidung liegt jetzt beim Oberlandesgericht Graz. Sollte das Urteil bestätigt werden, wird am Landesgericht Klagenfurt über die Höhe der Ansprüche (Schmerzengeld usw.) entschieden. Die Kabeg gibt keine Stellungnahme ab, man beruft sich auf das laufende Verfahren.