Drei Gerichte befassten sich mit der Brust-OP einer Kärntnerin. Was dabei herauskam, könnte weitreichende Folgen für kosmetische Operationen haben, sagt der St. Veiter Anwalt Paul Wolf. Seine Mandantin hat sich im Jahr 2014 ihre Brüste straffen lassen. Danach verklagte sie ihren Arzt auf Schmerzensgeld – unter anderem weil Wundflüssigkeit austrat, Heilungsstörungen auftraten und eine Nachoperation nötig wurde.