Das Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht definiert sexuelle Belästigung ganz klar. Es ist "ein der sexuellen Sphäre zugehöriges Verhalten, das die Würde einer Person beeinträchtigt (...) und für Betroffene unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist".
Kärntnerin bedrängt
Sexuelle Belästigung per WhatsApp: Unternehmen musste zahlen
Weiblicher Lehrling wurde von einem Arbeitskollegen mit WhatsApp-Nachrichten bedrängt. Am Ende verließ die junge Frau die Firma. Unternehmen zahlte nach Intervention der Arbeiterkammer 2000 Euro.
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