Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Straßenverkehrsordnung können Radfahrerinnen und Radfahrer an bestimmten Kreuzungen auch bei Rot rechts abbiegen. Welche Kreuzungen dies sein und mit entsprechenden Zusatztafeln versehen werden, bestimmen die einzelnen Bundesländer. Das Land Kärnten drückt bei der Umsetzung auf die Bremse. Man wolle erst die Erfahrungen anderer Länder abwarten, daher gebe es auch keine Empfehlung für die Erlassung einer entsprechenden Verordnung.