Dieser Kleine-Zeitung-Bericht sorgt für Diskussionen in den sozialen Medien. Weil eine nüchterne Kärntnerin ihre alkoholisierte minderjährige Tochter und deren Freunde mit dem Auto von einer Party abgeholt hatte, droht ihr nun eine Anzeige. Da ihr Kind bei einer Verkehrskontrolle mehr als 0,5 Promille intus hatte, habe sie gegen das Kärntner Jugendschutzgesetz verstoßen. Dasselbe gilt für die Erziehungsberechtigten der anderen betrunkenen Jugendlichen.