Die Verhaftung einer 77-jährigen Pensionistin aus Maria Rain hat ein Nachspiel – für den Steuerzahler. Weil das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkannte, dass die Festnahme rechtswidrig war, erhält die Kärntnerin eine Entschädigung von 1659,60 Euro.
Streit mit Polizisten
80-Jährige kassiert nach rechtswidriger Festnahme 1600 Euro Entschädigung
Pensionistin hatte vor drei Jahren im Beschwerdezimmer der Polizei einen Streit mit einem Beamten. Rasch klickten die Handschellen, sie wurde ins Polizeianhaltezentrum gebracht. Sie rief das Landesverwaltungsgericht an.
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