Eine Welle der Hilfsbereitschaft hat der Ukraine-Krieg in Kärnten ausgelöst: Das zeigt sich einmal mehr bei der Suche nach Gasteltern für unbegleitete Flüchtlingskinder aus der Ukraine, die das Land Kärnten in der Vorwoche gestartet hat. 300 potenzielle Erziehungsberechtigte haben sich bereits gemeldet. Die Behörden prüfen sie aktuell auf ihre Tauglichkeit.

Unter der E-Mail-Adresse gasteltern@ktn.gv.at können sich weiterhin "Eltern auf Zeit" und adoptivwillige Familien, Paare, aber auch alleinstehende Personen bewerben, um Kinder (zumindest vorübergehend) aufzunehmen. Wie etliche Anrufe und Mails von Kleine-Zeitung-Lesern beweisen, kommt es aktuell zu großen Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme mit den Werbern. "Aufgrund der großen Zahl von Meldungen kann die Kontaktaufnahme durchaus ein paar Tage bis zu zwei Wochen dauern", sagt Landessprecher Gerd Kurath. Bislang wurden keine Kinder zugeteilt, es bestand noch kein Bedarf.

Kürzlich ist allerdings eine ukrainische Nachwuchs-Fußballmannschaft in Kärnten eingetroffen. 39 Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren wurden bereits in der Steiermark registriert, sind in die Grundversorgung aufgenommen und jetzt in einem Quartier im Bezirk Klagenfurt-Land untergebracht. Begleitet werden die Kicker – mit entsprechenden Einverständniserklärungen der Eltern – vom Akademiedirektor, Trainern und deren Frauen. Das Land vermutet, dass etliche Mütter dieser Kinder ebenfalls nach Kärnten kommen werden und in diesem Fall keine Gasteltern benötigt werden. "Aber die Lage kann sich je nach Kriegsverlauf schlagartig ändern. Darauf wollen wir vorbereitet sein", so Kurath.

Die Voraussetzungen

Prinzipiell bedarf es einer Eignungsüberprüfung, um abzuklären, ob die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen von "Eltern auf Zeit" gegeben sind. Ein Einkommensnachweis ist erforderlich, weiters ein ärztliches Attest, um zu gewährleisten, dass die angehenden Gasteltern die erforderlichen psychischen und physischen Voraussetzungen erfüllen. Bezüglich des Alters gibt es nach oben hin mehr Flexibilität als bei einer herkömmlichen Pflegeelternschaft, da auch die Kinder/Jugendlichen älter sind. Jedenfalls sollte ein Mindestaltersunterschied von 28 Jahren zum betroffenen Kind vorliegen und der jüngere Gastelternteil sollte nicht älter als 55 Jahre sein. Es folgen Gespräche mit Sozialarbeitern. Begleitend erhalten die Werber entsprechende Schulungen – auch in ukrainischer Kultur und bekommen die "20 wichtigsten Worte" in Ukrainisch mit auf den Weg.

Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres 560 Euro und für Kinder ab dem vollendeten 10. Lebensjahr 600 Euro im Monat, 14-mal jährlich, zusätzlich erhält jedes Kind eine Ausstattungspauschale mit 427 Euro. In Sachen Adoption aus Kriegs- und Krisengebieten ist man bundesweit eher zurückhaltend. Dazu kommt, dass die Ukraine nicht dem Haager Adoptionsabkommen beigetreten ist. Grundsätzlich möglich sind Adoptionen allerdings. "Da die Kinder in Österreich sind, ist dies keine Auslandsadoption", so das Land.