Viele Kärntner haben aktuell nicht nur Querelen wegen Covid-Infektionen oder -Quarantänen, sondern damit verbunden auch Ärger am Arbeitsplatz – weil sie von den Behörden keine bzw. erst verspätet Absonderungsbescheide erhalten.

"Zig Anfragen pro Tag" würden derzeit bei der Arbeiterkammer Kärnten einlangen, sagt der Leiter der Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht, Max Turrini. Die Problemlagen sind stets ähnlicher Natur: Die Behörde spricht mündlich eine Absonderung aus und der Arbeitnehmer teilt seinem Arbeitgeber mit, dass er – sofern kein Homeoffice möglich ist – seinen Job nicht ausüben kann.

Die Quarantäne ist ein sogenannter "Dienstverhinderungsgrund", muss aber gegenüber dem Arbeitgeber belegt werden. Und damit es amtlich ist, gibt es  Absonderungsbescheide. "Doch die Behörden kommen aktuell mit dem Ausstellen nicht nach. Es dauert manchmal zwei, drei Wochen, also sogar länger als die zehntägige Quarantäne", so Turrini. Bei einigen Unternehmen heißt es aber sofort: kein Absonderungsbescheid, kein Krankenstand. Turrini: "Arbeitgeber drohen mit der Kündigung oder weisen darauf hin, dass Urlaubstage abgezogen werden." Die Unternehmen stehen ebenfalls unter Druck. Ersatzansprüche nach dem Epidemiegesetz können sie nämlich auch nur dann beantragen, wenn der Absonderungsbescheid vorliegt.

"Lästig bleiben"

Bislang beeinspruche die AK Kärnten noch keine Kündigung. "Aber Arbeitgeber sind sehr fantasievoll: Wir rechnen damit, dass bei der Februar-Abrechnung bei manchen Arbeitnehmern Urlaubstage gestrichen werden, Zeitausgleich oder auch Zulagen. Das ist natürlich rechtswidrig. Eine Quarantäne zerschießt den Urlaubswert, auch Zeitausgleich-Abbau muss vereinbart werden." Was rät er Betroffenen? "Sie sollen lästig bleiben, immer wieder bei den Behörden anrufen und sie auf den Absonderungsbescheid angesprochen. Rein rechtlich gesehen ist die telefonische Absonderung nämlich nur 48 Stunden gültig, theoretisch wäre man dann ohne schriftlichen Bescheid aus der Quarantäne entlassen."

Kärntens Coronasprecher Gerd Kurath bestätigt, dass es momentan diverse Verzögerungen bei der Bescheidzustellung gibt. "Die sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich, laut unseren Informationen dauert es maximal sieben bis acht Tage."