Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung überführte einen Kärntner Unternehmer, der in seinem – eigentlich für Estrichverlegungen zugelassenen – Betrieb im großen Stil und vor allem illegal finanziert einen Oldtimer-Handel aufzog. Unterstützt wurde er dabei laut Aussendung des Bundesministeriums für Finanzen von seiner Sekretärin. Neben hohen Abgabennachforderungen kommt auf beide nun ein Gerichtsverfahren zu, bei dem bis zu 5 Millionen Euro an Geldstrafen bzw. eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren möglich sind.