Der Kärntner Landtag hat am Donnerstag einstimmig eine Novelle der Landesverfassung beschlossen. Sie gibt den Oppositionsparteien mehr Möglichkeiten. So werden künftig auch Landtagsparteien, die keinen Klubstatuts haben (Interessensgemeinschaften wie derzeit das Team Kärnten), Dringlichkeitsanträge einbringen dürfen. Außerdem wird ihnen in Zukunft mehr Einsicht in Regierungsakte gewährt.

Dem Direktor des Landesrechnungshofes (derzeit Günter Bauer) steht ab nächstem Jahr das Recht zu, öffentlich zu den Berichten des Rechnungshofes Stellung zu nehmen.