Am 1. September tritt ein neues Gesetz in Kraft, das helfen soll, häusliche Gewalt einzudämmen. Mit einem Gewaltpräventionsprogramm reagiert die Bundesregierung auf die Häufung solcher Vorfälle. Demnach müssen künftig Männer und Frauen, gegen die ein Betretungs- oder Annäherungsverbot ausgesprochen wird, eine sechsstündige Beratung zur Gewaltprävention absolvieren.
Gewaltprävention
Verpflichtende Beratung für Gefährder
In Kärnten musste die Polizei heuer schon mehrmals zu Fällen häuslicher Gewalt ausrücken. Mit 1. September tritt nun ein neues Gewaltschutzgesetz in Kraft: Demnach müssen Täter eine sechsstündige Beratung zur Gewaltprävention absolvieren.
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