In der kommenden Woche müssen sich wieder zwei Männer wegen NS-Wiederbetätigung am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Sie haben laut Anklage als Häftlinge im Gefängnis gegen das Verbotsgesetz verstoßen - und zwar mit WC-Papier. Sie sollen mit dem Toilettenpapier ein Hakenkreuz an den Gitterstäben angebracht haben.
Prozess in Kärnten
Nationalsozialistische Wiederbetätigung mit Toilettenpapier
Zwei Männer sollen an den Gitterstäben ihrer Hafträume in der Justizanstalt Klagenfurt mit Toilettenpapier ein Hakenkreuz und zwei Siegrunen angebracht haben.
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