Schon wieder wurde in Kärnten eine Katze angeschossen. Diesmal in der Gemeinde Finkenstein. "Das arme Tier musste notoperiert werden und ist querschnittgelähmt. Ob sich das Tier erholen kann, ist unsicher", teilt Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner mit.

"Projektile können zu qualvollen Leiden führen und es ist schrecklich wie gedanken- und gefühllos Menschen sein müssen, wenn sie auf Tiere schießen", sagt Wagner.

Tierquälerei ist ein Strafrechtsdelikt und der Täter muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.