Nachdem in den letzten Wochen in Niederösterreich, Wien und der Steiermark bei verendeten Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt wurde, hat das Gesundheitsministerium die seit Dezember 2020 geltenden Präventionsmaßnahmen weiter verschärft. In Risikogebieten gilt daher ab heute, Mittwoch, für Betriebe ab 350 Stück Geflügel eine Stallhaltepflicht. Ziel ist der verstärkte Schutz von Nutzgeflügelbeständen. Für Betriebe unter 350 Stück Geflügel behalten die seit Dezember 2020 geltenden Maßnahmen unverändert ihre Gültigkeit.