Eine schwangere Kärntnerin fiel im Mutterschutz um Tausende Euro Wochengeld um. Daraufhin klagte sie mithilfe der Arbeiterkammer (AK) die Österreichische Gesundheitskasse, die für die Auszahlung des Geldes zuständig ist. Nachdem die Mutter vor Gericht zog, gab es eine erfreuliche Wende für die Frau. „Nach unserer Klagseinbringung wurde das Gesetz geändert. Dadurch bekommt die Frau nun so viel Wochengeld, wie ihr zusteht“, sagt AK-Juristin Michaela Eigner-Pichler aus Klagenfurt. Das Gerichtsverfahren dürfte sich somit erledigt haben.
Kärntnerin zog vor Gericht
Zu wenig Geld im Mutterschutz: Nach Klage wurde Gesetz geändert
Schwangere Frau bekam wegen Kurzarbeit zu wenig Wochengeld. Mithilfe der Arbeiterkammer Kärnten klagte sie die Österreichische Gesundheitskasse. Nun wurde das Gesetz repariert.
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