Ein Kärntner musste sich am Freitag am Landesgericht Klagenfurt vor einem Geschworenensensat wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Der 38-jährige Mann hatte zwei Tattoos - ein Hakenkreuz und die Zahl 88 für "Heil Hitler" - zur Schau gestellt, den Hitlergruß gezeigt, in aller Öffentlichkeit "Heil Hitler!" gerufen. Zudem hat der Kärntner auf seiner Facebook-Seite mehrere einschlägige Bilder öffentlich geteilt. Der Angeklagte ist zu 24 Monaten Haft, davon acht unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Urteil nicht rechtskräftig
Wiederbetätigung: Acht Monate unbedingte Haft für Kärntner
Ein 38-jähriger Mann hatte Nazi-Tattoos öffentlich zur Schau gestellt und einschlägige Fotos in einem sozialen Medium geteilt. Sein reumütiges Geständnis und sein späteres Verhalten wurden mildernd gewertet.
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