Für hilfsbedürftige Personen in Kärnten in schwieriger Lebenssituation, die krank oder ohne Job sind, werden ab Jahresbeginn 2021 neue Regelungen gelten. Der Landtag wird heute das neue Kärntner Sozialhilfegesetz beschließen, das die Mindestsicherung ablöst. Basis ist das seit dem Vorjahr geltende Grundsatzgesetz des Bundes.