Eine krebskranke Kärntnerin ließ sich jahrelang von einem Heilpraktiker behandeln. Im Jahr 2013 starb die Frau – mit Mitte 40 – an Brustkrebs. Sie hinterließ eine schulpflichtige Tochter und ihren Ehemann. Der Heilpraktiker aus Deutschland wurde 2015 angeklagt und in weiterer Folge wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der Schuldspruch wurde ein Jahr später aufgehoben. Doch nun fällte das Oberste Bayerische Landesgericht wieder eine neue Entscheidung in der tragischen Causa: Der Fall des Heilpraktikers muss noch einmal vor Gericht verhandelt werden.