Gemeinden, die bei Gefahrenstellen wie Kindergärten, Schulen oder auf Raserstreckenselbst Radarkästen aufstellen und abkassieren dürfen. 2015 wollte das Verkehrsministerium die Überwachung bereits in die Hände der Kommunen geben, lag ein entsprechender Gesetzesentwurf auf dem Tisch. Umgesetzt wurde nichts. Nun wird der Gemeindebund beim nächsten Treffen der Verkehrslandesräte – der Termin steht noch nicht fest – einen weiteren Versuch starten.