Nach einem Wildunfall darf der Kontakt zum Jäger nicht an die Polizei weitergegeben werden. Jetzt wurde der Verfassungsdienst vom Land beauftragt, zu prüfen, ob eine Änderung im Kärntner Jagdgesetz zulässig ist.
Die Kärntner Jägerschaft darf derzeit aus Datenschutzgründen der Polizei nach einem Wildunfall nicht den Kontakt zum zuständigen Jäger weitergeben (Symbolfoto)
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