Es wird wieder aufgekocht und ausgeschenkt in Kärntens und Osttirols Gastronomien. Um 6 Uhr durften Lokale, Cafes und Bars wieder öffnen. In der vorliegenden Verordnung zur Wiedereröffnung der Gastronomie bleiben aber noch Fragen offen. Etwa, wem die Kontrolle obliegt, ob die Gäste an Tischen, an denen mehr als vier Personen sitzen, auch in einem Haushalt gemeldet sind. Ein Meter Sicherheitsabstand ist jedenfalls zwischen Besuchergruppen einzuhalten, es sei denn, der Gastwirt sorgt für eine räumliche Trennung – etwa Plexiglaswände. Masken muss man immer tragen, außer man sitzt am Tisch. Zu diesem wird man übrigens geleitet, selbst aussuchen ist nicht gestattet.