
Eine Kärntner Konsumentin konnte zwei Monate nach dem Kauf ihres E-Book-Readers keine neuen heruntergeladenen Bücher mehr öffnen. Die Fehlermeldung des Gerätes beschrieb nur, dass die Aktion nicht durchgeführt werden konnte, da der Titel defekt sei.
Unternehmen entschuldigte sich bei Konsumentin für Software-Problem ihres E-Book-Readers erst nach Einschreiten des Konsumentenschutzes. Kaufbetrag wurde erstattet.
Eine Kärntner Konsumentin konnte zwei Monate nach dem Kauf ihres E-Book-Readers keine neuen heruntergeladenen Bücher mehr öffnen. Die Fehlermeldung des Gerätes beschrieb nur, dass die Aktion nicht durchgeführt werden konnte, da der Titel defekt sei.
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