Der tödliche Motorbootunfall am Wörthersee beschäftigt zweieinhalb Jahre später noch immer die Justiz. „Der Bootsführer muss sich nächste Woche am Bezirksgericht Klagenfurt verantworten“, bestätigt Gerichts-Chef Wilhelm Waldner. Denn das Ersturteil gegen den Mann wurde vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben. Der 33-jährige Bootsführer war zuvor am Landesgericht Klagenfurt „wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassung“ verurteilt worden, weil er den Unfalllenker trotz Alkoholisierung ans Steuer ließ. Nach Berufung gegen das Urteil, muss nun erneut verhandelt werden.