Laut Anklage soll der Kärntner auf seinem Facebook-Profil, das für alle offen ist, zwischen 2015 und 2017 dreimal nationalsozialistische Symbole gepostet haben. Die soll er zudem eindeutig kommentiert haben. Der 48-Jährige ist zudem kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde bereits 13 Mal verurteilt, in erster Linie wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt, zählte Staatsanwältin Daniela Zupanc auf. Das sei ein Hinweis darauf, dass er eine ablehnende Haltung dem Staat Österreich und dessen Rechtsordnung gegenüber habe. Ein Verfahren wegen Körperverletzung werde gesondert behandelt. Zupanc und appellierte an die Geschworenen, bei ihrer Entscheidung zu beachten, dass dieses Urteil "auch Außenwirkung haben sollte".