Ein Kärntner Milizsoldat (27) muss am Dienstag am Landesgericht Graz antreten. Er hat im Sommer einen Rekruten (20) durch einen Pistolenschuss schwer verletzt und wurde nun wegen grob fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Der 27-jährige Korporal der Miliz hat dem 20-jährigen Grundwehrdiener in den Genitalbereich geschossen: Der junge Soldat verlor einen Hoden. Im Strafantrag steht, es kam zu einer „Durchschussverletzung im Genitalbereich mit Verlust des rechten Hodens…“