Es war eine aufregende Rundreise. Aufregender als geplant: Ein Kärntner Paar buchte eine Tour nach Vietnam, Kambodscha und Thailand. „Einen Tag vor Abreise wurde meinen Mandanten vom Reiseveranstalter mitgeteilt, dass die Gültigkeitsdauer des Passes für ein Visum zu kurz ist“, erklärt Anwalt Florian Mitterbacher. Konkret sei der Pass um eine Woche zu früh abgelaufen.
Kulanz-Lösung
Ärger mit Visum: Reiseveranstalter entschädigte Urlauber
Kärntner musste Rundreise unterbrechen, weil Papiere ungültig waren. Anwalt intervenierte, Reiseveranstalter machte den Schaden wieder gut.
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