Die Diskussion um den Karfreitag ist noch lange nicht zu Ende. Im Ö1 Morgenjournal sagte der Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal am Donnerstag, dass er das Gesetz für ausreichend gut formuliert hält. "Trotz mancher Unklarheiten wird ein Vollzug möglich sein", sagte Mazal, der in Fragen wie der Familienbeihilfe-Indexierung immer wieder als Regierungsberater agiert. Es könne zum Beispiel schon ein bis zwei Gerichtsurteile brauchen, aber dann würde sich schnell einspielen, "wie intensiv das Ersuchen des Arbeitgebers" sein müsse, dass der Arbeitnehmer an seinem "persönlichen Feiertag" doch arbeiten müsse und dafür dann auch die vorgesehen Zuschläge bekäme.