Die Tat ist vor knapp einem Jahr passiert: Ein 27-jähriger Arbeitsloser, der unter anderem wegen schwerer Körperverletzung, Einbruch und Hehlerei mehrfach vorbestraft ist, hat sich laut Staatsanwaltschaft im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt, indem er eine Hakenkreuzfahne  gut sichtbar an der Balkonverglasung seiner Wohnung angebracht hat. Mehrere Nachbarn und Passanten haben kurz darauf Anzeige erstattet. Am Mittwoch Vormittag fand am Landesgericht Klagenfurt der Prozess statt. Den Vorsitz des Geschworenengerichtes führte Gerhard Pöllinger-Sorré.