Die Befragung der Angeklagten im Prozess um den tödlichen Bootsunfall (zum Live-Artikel) am Wörthersee hat zwei stark divergierende Beschreibungen des Unfallhergangs ergeben. Während der Erstangeklagte darauf beharrte, das Opfer habe ins Lenkrad gegriffen und er sei kein "Eindrehmanöver" gefahren, widersprach der Zweitangeklagte. Auch im Zeitablauf beim Unfall selbst ergaben sich gravierende Unterschiede.