Brisant und richtungsweisend: Das sind drei Urteile des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Kärnten. Darin wurden die Beschwerden dreier Männer gegen ihre Ausschlüsse aus der Freiwilligen Feuerwehr (FF) St. Veit/Glan abgewiesen. Indirekt ist damit auch klar, dass eine FF einzelne Mitglieder ausschließen kann, wenn sie an zu wenigen Übungen teilnehmen.
Feuerwehr St. Veit
Zu wenig geübt: Kameraden wurden zu Recht „gefeuert“
Weil sie zu wenig übten, mussten vier St. Veiter die Feuerwehr verlassen. Brisante Entscheidung nun von Gericht bestätigt.
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