"Kärntner in Not“ ist seit 15 Jahren für Not leidende Menschen aktiv und hat seither viel Erfahrung sammeln können, warum immer mehr Personen – trotz gut entwickelten Sozialmaßnahmen – auch in Kärnten von Armut bedroht sind.
Hauptursache ist der Verlust des Arbeitsplatzes. Kärnten hat Österreichs zweithöchste Arbeitslosenzahl, nämlich 23.896, ein Anstieg um 5,9 Prozent. Besonders betroffen sind 50-Jährige (plus 16,7 Prozent), Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen (plus 17,2 Prozent) sowie Langzeitarbeitslose (3300).
Erkrankung
Hinzu kommt, dass statt Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension ab den Jahrgängen 1964 Rehabilitationsgeld bezogen wird (60 Prozent des Letztbezuges, trifft auf 1803 Fälle zu). Womit der zweite Hauptgrund benannt ist: Erkrankung. So kommen zu den Sorgen um die Gesundung oft finanzielle Probleme hinzu, weil Zahlungsverpflichtungen ja bestehen bleiben.
Verstärkt wird die Problematik, dass ein Zusammenhang von Armut und Gesundheit erwiesen ist. Die Spirale – Krankheit gefährdet finanzielle Absicherung, Armut macht krank – setzt sich fort: Auch Armut und Bildung bedingen sich gegenseitig. Mit Blick auf die in Kärnten von Armut betroffenen 11.000 Kinder und Jugendlichen besonders besorgniserregend. Dass auf Lehrplatzsuchende nur halb so viele offene Lehrstellen warten, ist eine weitere große Hürde.
Dreifachbelastung
Armutsgefährdete Kinder leben oft in Alleinerzieherhaushalten (rund 21.000, davon 18.000 Frauen). Damit ist der dritte Grund festgemacht: das Aufbrechen der familiären Strukturen. Den Einkindfamilien mit zwei Einkommen stehen die alleinerziehenden Alleinverdienerinnen mit zwei und mehr Kindern gegenüber.
Ihr Kampf um Existenzsicherung wäre ohne Maßnahmen wie Wohnbeihilfen oder Familienzuschüssen auf verlorenem Posten. Wegen der Dreifachbelastung Job, Kinderbetreuung und Haushalt arbeiten sie oft Teilzeit. Zudem stehen bei schlechter Ausbildung nur Teilzeitjobs zur Verfügung. Was zur vierten – wieder meist weiblichen – Gruppe führt: durch niedrige Pensionen bedingte Altersarmut.
„Kärntner in Not“ muss als Spendenbegünstigter Verein die Höhe des Einkommens berücksichtigen: Der Richtsatz liegt bei 872,31 Euro, was der Mindestpension, der höchsten Notstandshilfe und Mindestsicherung entspricht.
SUSANNE KOSCHIER