Ein Testfahrer für Motorrad-Zubehör stürzte bei 300 km/h und kam mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus. Der Unfall des Kärntners hat sich in der Nähe von Rijeka ereignet. Der Schwerverletzte wurde in Kroatien intensivmedizinisch behandelt, bevor er mittels Notarztbegleitung ins Klinikum Klagenfurt überstellt wurde. Nach dem Unfall klagte sein Anwalt Paul Wolf das Klinikum. Der Grund: Sein Mandant sei zu früh und in bedenklichem Zustand aus dem Krankenhaus entlassen worden, Beschwerden seien teils unzureichend abgeklärt worden. Tatsächlich kam ein Gutachter in dem Zivilprozess Jahre nach dem Unfall zum Schluss, dass die Behandlung im Bereich des linken Sprunggelenkes nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt ist, also nicht lege artis war. Vereinfacht gesagt, blieb ein Bruch im Bereich des Sprunggelenks unversorgt. Weshalb die Kabeg dem Patienten freiwillig - also in einem gerichtlichen Vergleich - 50.000 Euro Entschädigung gezahlt hat. Kabeg-Anwältin Florina Ozegovic bestätigte die Zahlung, wies jedoch darauf hin, dass der Mann lebensgefährliche Verletzungen hatte und dank der Ärzte keine relevanten Hirnschäden und keine Lähmungen davongetragen hat.

Der Fall sorgt nun für heftige Diskussionen in unserem Leserforum. Die einen finden den Patienten „undankbar“, die anderen meinen, dass er mit seiner Klage gegen das Klinikum Recht hatte.

Undankbar?

User „Lancelot“ schreibt: „Wenn der Lehrling mein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Gehirnblutung und Verletzungen an der Schulter und der Halswirbelsäule so erfolgreich behandelt, dass er mich vor dem Tod oder dem Rollstuhl bewahrt, bleibt er trotz eines eventuell nicht optimalen behandelten Sprunggelenks trotzdem der Meister für mich. Leser „Genesis“ kommentiert: „Ist schon zu hinterfragen, warum da die ÖGK überhaupt etwas zahlen muss, wenn jemand auf einer Rennstrecke 300 fährt und es ihn dann aufstellt.“ In diesem Sinne findet User „Rinder“ Folgendes: „Die Kosten wären wohl von der Versicherung des Unternehmens zu zahlen, für das er tätig ist. Einen Unfall bei 300 zu überleben ist schon ein Wunder“. Kleine-Zeitung-User „steirablut“ fragt: „Sollen wir in Zukunft dann auch keine Skifahrer, Fallschirmspringer, Downhillbiker uvm. zur Kasse bitten? Wo fängt es an, wo hört es auf? Abgesehen davon wird im Bericht erwähnt, dass dieser Mann Testfahrer war. Somit ist das ein Arbeitsunfall.“ Ein User namens „Guccighost“ schimpft: „Zwingt ihm keiner 300 zu fahren. Selber Schuld.“ Und Kommentator „herr gscheit“ meint über den Patienten sogar: „Undankbarer geht es nicht. Vielleicht eine Traumafolge?“

„Nur noch das Recht, tot zu sein?“

Zum Thema Dankbarkeit hat User „sprechecke“ folgendes zu sagen: „Vielleicht war er sogar sehr dankbar, dass sie sein Leben gerettet haben? Dazu steht hier ja nix. Aber nach der notfallmedizinischen Betreuung die anderen Verletzungen nicht zu behandeln ist nicht professionell. Ich kann viele Klagen gegen Ärzte/Krankenhäuser nicht verstehen, aber in dem Fall habe ich, basierend auf den verfügbaren Infos, kein Problem damit.“ Und „Zooropa“ schreibt provokativ: „Würden die Foristen den Fall anders beurteilen, wenn es sich um ein verletztes Kind gehandelt hätte, das von einem LKW angefahren wurde? Kunstfehler ist Kunstfehler, einerlei wodurch die Verletzung entstanden ist.“ Leser Patzi fragt: „Haben wir als Kunden der sündhaft teuren österreichischen Sozialversicherung also nur noch das Recht nicht tot zu sein?“ Kleine-Zeitung-Leser Akasha beendet seinen sehr bedachten und langen Kommentar mit dem Satz: „Das Krankenhaus hat einen klaren Fehler gemacht und dem Patienten wurden völlig zu Recht Geld zugesprochen.“