„Die Frage, ob die Apotheken-Notdienste besetzt werden können, stellt sich bei uns nicht. Diese sind durchgehend gewährleistet“, erklärt Hans Bachitsch, Präsident der Apothekerkammer Kärnten. Denn während der hausärztliche Bereitschaftsdienst seit dem Jahr 2020 auf Freiwilligkeit basiert, sind die Apotheken dazu verpflichtet, den Notdienst sicherzustellen. Das bedeutet, dass auch abends und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen in gewissen Apotheken immer Medikamente erhältlich sind. Die Apotheke darf dafür nicht zur Gänze geöffnet sein, der Verkauf erfolgt über ein kleines Fenster.
Da heuer der 24. Dezember auf einen Mittwoch fällt und somit mehrere Feiertage und ein Wochenende aufeinander folgen, rechnet Bachitsch mit einem noch größeren Andrang als sonst: „Man muss sich auf längere Wartezeiten einstellen.“ Vor allem dort, wo der hausärztliche Bereitschaftsdienst nicht abgedeckt werden konnte, würden noch mehr Menschen Rat in der Apotheke suchen. Bachitsch rät daher, in nicht dringenden Fällen die Apotheken zu den regulären Öffnungszeiten aufzusuchen - diese sind auch an Samstagen sowie am 24. Dezember vormittags geöffnet.
„Wir dürfen auch nicht einfach Betriebsurlaub nehmen“, erklärt der Apothekerkammer-Präsident. Dabei würde man für diese Dienste vom Staat nicht zusätzlich entlohnt werden, sagt Bachitsch, der an die Politik appelliert, diese Leistungen besser zu fördern oder entsprechende Anpassungen vorzunehmen.
Apotheke online finden
Wer dennoch nachts oder an Sonn- und Feiertagen ein dringendes Medikament benötigt, findet die nächste geöffnete Apotheke am besten auf der Homepage der Apothekerkammer unter www.apothekerkammer.at, oder in der neu gestaltete „ApoApp“ der Apothekerkammer Österreich. Bachitsch: „Das geht noch einfacher. Diese zeigt einem direkt die nächstgelegene offene Apotheke an.“ Die genaue Entfernung und die Öffnungszeiten sind darin ebenfalls zu finden. Darüber hinaus erhält man sogar Informationen über die Verfügbarkeit von Medikamenten und kann seinen eigenen Einnahmeplan eingeben.