Der aufsehenerregende Prozess gegen einen prominenten Wiener Millionär am Landesgericht Klagenfurt hat nach zwei Verhandlungstagen ein Ende gefunden: Aber wohl nur fürs Erste. Dem Vernehmen nach dürfte der Fall in die nächste Instanz gehen. Der Angeklagte hat sich Bedenkzeit erbeten, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann wurde wegen Verleumdung und gefährlicher Drohung zu einer Geldstrafe von 96.000 Euro verurteilt. Dem Opfer, der Mitarbeiter eines Handygeschäfts in den City Arkaden, wurde nach dem Vorfall fristlos entlassen, wurde ein Schadenersatz von 5800 Euro zugesprochen.
Die Vorgeschichte: Im August des Vorjahres ist es zum Streit zwischen dem Angeklagten und dem Opfer gekommen. Als der Unternehmer begann, den jungen Lehrling zu filmen, nahm ihm dieser mit einer schnellen Handbewegung das Handy ab. Ein Video davon wurde im Prozess gezeigt. „Du schlägst mir das Handy aus der Hand? Sie können sich gratulieren. Sie sind tot, Sie sind tot. Ihr Image ist tot. Sie sind imagemäßig tot“, sagte der spätere Angeklagte. Vor der Polizei gab er an, zusammengeschlagen und schwerst verletzt worden zu sein.
„Bedauere mein Verhalten“
Begonnen hat der zweite Prozesstag am Freitag mit einer Erklärung des Angeklagten. „Ich bedauere mein Fehlverhalten außerordentlich und werde alles tun, um diese einmalige Entgleisung wiedergutzumachen“, sagt er. „Das heißt, Sie fühlen sich schuldig?“, wollte Richter Christian Liebhauser-Karl wissen. Zu einem „Ja“ konnte sich der Unternehmer nicht durchringen. Also wurde weiterverhandelt und zwei Polizisten als Zeugen verhört. Sie gaben zu Protokoll, dass sie vom Wiener mehrfach darauf hingewiesen wurden, dass dieser schwerst verletzt worden und einer der reichsten Österreicher sei.
Um sich nicht, wie am ersten Prozesstag, laufend auszutauschen, wurden der Angeklagte und seine Anwältin im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts „auseinandergesetzt“. Während des Verfahrens wanderte ein Zettel mit einer handschriftlichen Notiz des Wieners zur Anwältin. Offenbar der Beginn einer Strategieänderung. Nach einer kurzen Beratung wurde dann doch noch ein tatsächliches Geständnis abgelegt. „Das hätten wir auch einfacher haben können“, bemerkte Liebhauser-Karl.