Ein seit fast 90 Jahren laufender Streit hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein vorläufiges Ende gefunden. Wie berichtet, will die Großglockner Hochalpenstraßen AG (Grohag) in der Gamsgrube unterhalb des Großglockners eine neue Hütte errichten. 2016 ließ man dort die wegen Baufälligkeit geschlossene Hofmannshütte schleifen. Doch bevor man den Bau der neuen Hütte - sie soll nach dem TV-Moderator Sepp Forcher benannt werden - angehen kann, muss überhaupt erst eine wesentliche Frage geklärt werden: Wem gehört der Grund der auf 2400 Metern Seehöhe gelegenen Gamsgrube?
Am Großglockner
Erstes Urteil im Streit um die „Sepp-Forcher-Hütte“ nach 90 Jahren
Gericht gibt der Grohag recht, wonach eine Fläche in der Gamsgrube am Glockner in ihrem Eigentum steht. Der Alpenverein will den Bau der Hütte verhindern und beruft.
© Grohag/KOENIGSHOFER