Für 2020 zeichnet sich in der Schweiz erstmals seit Jahren eine ungenügende Versorgung des Marktes mit heimischer Butter ab. Das Schweizer Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) erhöht deshalb das Importkontingent Butter um 1.000 Tonnen, wie es am Dienstag mitteilte.

Anfang Mai seien die Butterlager auf einem sehr niedrigen Stand von 2.300 Tonnen gewesen, heißt es in einer Medienmitteilung des BLW. Aufgrund der stabilen Milcheinlieferungen und der gleichzeitig höheren Käseproduktion sei in den vergangenen Monaten weniger Milchfett für die Butterherstellung zur Verfügung gestanden.

Die Branchenorganisation Milch (BO Milch) habe deshalb ein Gesuch gestellt, das Importkontingent für Butter zu erhöhen. Das BLW habe daraufhin entschieden, das Teilzollkontingent Butter wie beantragt auf den 1. Juni 2020 um 1.000 Tonnen zu erhöhen. Die Versteigerung der Kontingentsanteile laufe bis 26. Mai 2020.

Tausend Tonnen entsprechen rund 2,3 Prozent der pro Jahr in der Schweiz verkauften Buttermenge. Die Branchenorganisation begründet nach Angaben des BLW ihr Gesuch damit, dass bis Ende April erfahrungsgemäß rund 4.000 bis 5.000 Tonnen Butter in den Tiefkühllagern liegen sollten, um die Versorgung mit Butter über das ganze Jahr zu sichern.

"Einen Engpass bei der Butterversorgung insbesondere zum Jahresende gilt es zu verhindern", schreibt das Bundesamt für Landwirtschaft. Die Erhöhung des Importkontingents gelte nur für das laufende Jahr. Die Verarbeiter und der Handel hätten im Rahmen der Gespräche in der BO Milch zugesagt, die Milchproduzenten an den durch das knappe Angebot an Milchfett zu erwartenden Preisaufschlägen für Butter zu beteiligen.

Am 1. April 2020 hatte der Bundesrat (Regierung) mit der Änderung der Agrareinfuhrverordnung die Kompetenz zur Erhöhung des Teilzollkontingents Butter bis Ende September 2020 ans BLW delegiert. Diese Kompetenzverschiebung ermögliche ein rascheres Handeln im Hinblick auf eine angemessene Versorgung des Schweizer Buttermarkts.

Innerhalb des Teilzollkontingents kann Butter zum niedrigeren Kontingentszollansatz von 20 Rappen (0,19 Euro) pro Kilogramm importiert werden. Laut der Agrareinfuhrverordnung werden die Kontingentsanteile versteigert.